Einreichung bis Oktober 2021
Mitteilung der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten (bearbeitet von Stefanie Kießling)
Seit mehr als einem Jahr sind Thüringens Burgen, Schlösser und Residenzen im sogenannten „Schlösserstreit“ ein vieldiskutiertes Thema. Um dringend notwendige Investitionsmittel für die Thüringer Schlösser und Gärten vom Bund zu erhalten, sollte gemeinsam mit Sachsen-Anhalt eine Mitteldeutsche Kulturstiftung gegründet werden. Die Idee sorgte thüringenweit für reichlich Kritik. Alternativ wurde von vielen Akteuren aus Politik, Kultur und Wissenschaft vorgeschlagen, die schon lange existierende Idee eines Weltkulturerbe-Antrags für die einzigartige Thüringer Residenzlandschaft endlich zu forcieren. Im September 2020 fand darum in Bad Liebenstein das Symposium „Thüringer Residenzlandschaft – Vom Kleinstaaterbe zum Welterbe?“ statt. Mittlerweile wurden vom Bund Investitionsmittel für Thüringens Schlösser bereitgestellt und vor wenigen Tagen hat nun auch die Schlösserstiftung die ersten Schritte und Leitplanken des geplanten Antragsverfahrens der Öffentlichkeit vorgestellt.

Damit der Antrag nun zügig auf den Weg gebracht wird, setzt die Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten auf die Expertise zweier Mitarbeiterinnen: Die Historikerin PD Dr. Astrid Ackermann von der Friedrich-Schiller-Universität Jena bringt ihre landesgeschichtliches Fachwissen in das Projekt ein, die Kunsthistorikerin Claudia Schönfeld hat in den letzten Jahren maßgeblich den Welterbe-Antrag für das Residenzensemble Schwerin erarbeitet und verfügt über umfassende Kenntnisse rund um das UNESCO-Welterbe. Gemeinsam arbeiten sie nun an dem komplexen Vorhaben. Der Antrag muss Gremien überzeugen, die das ganze UNESCO-Welterbe überschauen und in dem vorgeschlagenen Kulturgut einen Lückenschluss in der bisherigen Welterbe-Liste erkennen:
„Im ersten Schritt müssen wir den Welterbe-Experten auf Bundesebene zeigen, dass wir mit den Thüringer Residenzen weltweit punkten können. Das bedeutet zunächst einmal einen Perspektivwechsel: Es geht weniger darum, was wir in Thüringen wertschätzen und mit der Welt teilen möchten, sondern was den strengen UNESCO-Kriterien standhält.“
Dr. Doris Fischer, Direktorin der Thüringer Schlösser und Gärten
Darum müssen zunächst die passenden Kriterien aus dem UNESCO-Kriterienkatalog ausgewählt und gut begründet werden. Wichtigste Eigenschaft ist die Einzigartigkeit. In einem zweiten Schritt erfolgt dann die Auswahl der Denkmale, die diese Kriterien beispielhaft und herausragend abbilden. Dabei müssen die Denkmäler nicht nur im thüringen- und deutschlandweiten, sondern im weltgleichen Vergleich bestehen. Dabei hilft der nationale und internationale Blickwinkel einer Expertenrunde, die die Stiftung beratend hinzuzieht.
„Zurzeit diskutieren wir intensiv die Kriterien und Eigenschaften und loten die Chancen aus. In einigen Wochen werden wir konkret an die Auswahl von Denkmalen gehen und sie einer Vergleichsstudie unterziehen. Das Ergebnis dieser mehrstufigen Prüfung wird den Kern des Antrags bilden. Klar ist aber schon jetzt, dass in der öffentlichen Vermittlung und Wahrnehmung der ganze Reichtum der Thüringer Residenzen und Nebenresidenzen gemeint ist und von der Aufmerksamkeit profitieren wird.“
Dr. Doris Fischer